Die ergotherapeutische Behandlung kann als Einzel- oder Gruppentherapie in unserer Praxis, als Hausbesuch oder in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Die notwendige Heilmittelverordnung wird durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt ausgestellt.
Es besteht auch die Möglichkeit die Ergotherapie als Selbstzahlerleistung in Anspruch zu nehmen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Falls keine Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse vorliegt, besteht eine Zahlungspflicht von derzeit 10,00 Euro pro Verordnung zuzgl. 10% der in Anspruch genommenen Leistungen. Unter 18-Jährige sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 15.30 Uhr